Wiedereinführung des EU-Stabilitäts- und Wachstumspakts ab 2024

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Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ist ein regelbasierter Rahmen für die Koordinierung und Überwachung der nationalen Haushaltspolitiken in der Europäischen Union. Der Pakt wurde 1997 geschlossen, um solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten, die eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sind. Im Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1992 wurden die sogenannten Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Währungsunion festgelegt, die ein stabiles Preisniveau, stabile langfristige Zinssätze und Wechselkurse, aber auch Obergrenzen für die Gesamt- und Neuverschuldung der EU-Mitgliedstaaten gewährleisten sollten. Dieser Pakt ist momentan ausgesetzt und soll laut EU-Kommission ab 2024 wieder gelten, indem er auf neue Grundlagen gestellt wird.

Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2022 ihre Empfehlungen für die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten vorgelegt. Aufgrund der Abwärtsrisiken durch den Krieg in der Ukraine, steigende Energiepreise und Störungen in der Lieferkette ist die Kommission der Ansicht, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt bis Ende 2023 ausgesetzt bleiben sollte. Das Frühjahrspaket, i.e. de facto ein Bericht über die volkswirtschaftliche Situation eines Landes, bietet den Mitgliedstaaten zwei Jahre nach den ersten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und inmitten der anhaltenden russischen Invasion in der Ukraine Unterstützung und Orientierung. Darüber hinaus helfen die im Rahmen des Europäischen Semesters herausgegebenen länderspezifischen Empfehlungen den Mitgliedstaaten dabei, angemessen auf bestehende und neue Herausforderungen zu reagieren und die wichtigsten gemeinsamen politischen Ziele zu erreichen. In diesem Jahr umfassen sie auch Empfehlungen, wie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch Reformen und Investitionen im Einklang mit den Prioritäten von REPowerEU und dem Europäischen Green Deal verringert werden kann. Neben dem akuten Krisenmanagement ist dabei die Gestaltung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft zentral. Kurz- und mittelfristig geht es darum, in der Energiepolitik eine von fossilen Importen möglichst unabhängige Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen sicherzustellen. Dafür kommt es entscheidend auf den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien an.

So lobt die EU-Kommission Deutschland auch, indem sie dem Land parallel zum „normalen“ Krisenmanagement wesentliche Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus bescheinigt. Genehmigungsverfahren wurden deutlich erleichtert und viele Hürden aus dem Weg geräumt. Der Weg für Investoren, Länder und Kommunen sei frei, um vor Ort den Ausbau von Solaranlagen und Windenergie an Land in hohem Tempo voranzutreiben. Eine erste Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren wurde schon 2022 gesehen. Jetzt kommt es laut Kommission darauf an, diese gemeinsam mit allen Akteuren weiter zu beschleunigen. Gleichzeitig muss Deutschland auf dem Weg in eine treibhausgasneutrale Zukunft auch in der Industrie, beim Verkehr und im Gebäudebereich schneller voranschreiten.

Diesen an sich positiven Ergebnissen steht eine Rekordverschuldung fast aller europäischen Staaten und eine hohe Inflation gegenüber. Aufbauend auf diesem Bericht und die skizierten wirtschaftlichen Gefahren vor Augen wird die EU-Kommission mit den einzelnen Mitgliedstaaten ab 2024 einen neuen/reformierten Stabilitäts- und Wirtschaftspakt auflegen, der die Wirtschaftsentwicklung der europäischen Staaten mit den Anforderungen einer Schulden- und Inflationsbekämpfung verbinden soll.

24.03.2023